Tagesordnungspunkte vertagen & zurückziehen

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie während einer laufenden Versammlung einen Tagesordnungspunkt vertagen, verschieben oder zurückziehen können.

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Tagesordnungspunkt vertagen

Tagesordnungspunkt verschieben

Tagesordnungspunkt zurückziehen

Tagesordnungspunkt hinzufügen


 

Stellen Sie während der Durchführung einer Versammlung fest, dass ein Tagesordnungspunkt (TOP) vertagt, in der Reihenfolge verschoben oder gar zurückgezogen werden muss, so können Sie das ganz einfach unter dem Reiter "Tagesordnung" unter "Ablauf" erledigen. Sie können einfach auf das jeweilige Symbol klicken, um die gewünschte Aktion durchzuführen.

Tagesordnungspunkt vertagen

Wenn ein Tagesordnungspunkt in einer Eigentümerversammlung vertagt werden soll, bedeutet das, dass die Diskussion und die Entscheidung zu diesem Punkt auf eine spätere Versammlung verschoben wird. Der TOP kann dann bei der nächsten Versammlung wieder der Tagesordnung hinzugefügt werden.

Tagesordnungspunkt verschieben

Wenn ein Tagesordnungspunkt verschoben wird, kann dies durch das Klicken des Symbols "Verschieben" und der Navigation durch die eingeblendeten Pfeile vorgenommen werden. Zu beachten ist aber, dass keine Punkte vor den aktuell aktiven TOP geschoben werden können. Ein Punkt gilt als aktiv, wenn er über die Erläuterungsphase hinaus ist. Dies gilt insbesondere auch für Geschäftsordnungsbeschlüsse – diese finden dann im Nachgang statt. Die Reihenfolge lässt sich jedoch im Umkehrschluss noch ändern, wenn Sie sich noch in der Erläuterungsphase eines Tagesordnungspunkts befinden. 

Tagesordnungspunkt zurückziehen

Wenn ein Tagesordnungspunkt zurückgezogen werden soll, bedeutet das, dass er in der aktuellen Eigentümerversammlung nicht mehr behandelt oder zur Abstimmung gestellt wird. Der Antragsteller oder die Verwaltung muss, wenn gewünscht, den TOP für eine spätere Versammlung neu einreichen.

Tagesordnungspunkt hinzufügen?

Nach § 32 Abs. 1 BGB kann ein Tagesordnungspunkt nicht nachträglich während der Versammlung hinzugefügt werden. Das bedeutet, dass nur die in der Einladung zur Eigentümerversammlung angekündigten Punkte behandelt und beschlossen werden können. Ein Geschäftsordnungsbeschluss kann jedoch jederzeit während der Versammlung gefasst werden.