In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie für Ihren Tagesordnungspunkt die Stimmrechte, Stimmanteile und die notwendige Mehrheit einstellen können.
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Änderung während einer Eigentümerversammlung
Gemeinschaftstypen
Wenn Sie einen Tagesordnungspunkt anlegen, haben Sie jederzeit, auch während einer aktiven Eigentümerversammlung, die Möglichkeit im Bereich Gemeinschaftstypen für den betroffenen Tagesordnungspunkt die Untergemeinschaften auszuwählen.
Wählen Sie aus, welche stimmberechtigte Untergemeinschaften in dem entsprechenden Tagesordnungspunkt ihr Stimmrecht ausüben soll. Denken Sie ggbfs. daran, vorher den richtigen Verteilerschlüssel ausgewählt zu haben. In folgendem Artikel erklären wir Ihnen, wo Sie Ihren Verteilerschlüssel auswählen können.
Artikel lesen: Anwesenheit definieren
Einstellung der Qualifizierung
Wenn Sie einen Tagesordnungspunkt anlegen, haben Sie jederzeit, auch während einer aktiven Eigentümerversammlung, die Möglichkeit im Bereich "Qualifizierung" für den betroffenen Tagesordnungspunkt das Stimmrecht zu ändern.
Sie können hier nun festlegen, welches Stimmrechtsprinzip angewandt werden (nach Miteigentumsanteilen, Köpfen oder Einheiten) und welche Mehrheitsverhältnisse sowie welcher Schwellenwert gelten soll.
Soll hier als Beispiel ein Beschluss allstimmig angenommen werden, wird die Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen und betroffenen Eigentümer gefordert. Für einen allstimmigen Beschluss müssen also bei einer Eigentümerversammlung alle Eigentümer anwesend oder rechtlich gültig vertreten sein und dem Antrag zustimmen. In Vulcavo wäre somit der Qualifizierungstyp "Qualifizierte Mehrheit" mit einem Schwellenwert von "100%" und der Berücksichtigung "alle(r) Stimmen" auszuwählen.
Änderung während einer Eigentümerversammlung
Während einer Versammlung können Sie die Änderung unter dem Reiter "Tagesordnung" vornehmen, indem Sie auf den gewünschten Tagesordnungspunkt klicken.