Miteigentümer in Vulcavo

Inhalt:

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Wie werden Miteigentümer in Vulcavo abgebildet?

Wie werden Miteigentümer hinterlegt, angepasst oder importiert?

Verfälschen Miteigentümer die Anwesenheit?

Werden Miteigentümer Stimmen mehrfach gezählt?


 

Wie werden Miteigentümer in Vulcavo abgebildet?

Miteigentümer können auf verschiedene Arten in Vulcavo abgebildet werden.

 

1. Best Case - am Beispiel der Eheleute Schmitz

Johanna Schmitz und Max Schmitz sind Miteigentümer in einer Wohnung 1a. Die Wohnung verfügt über 75 MEA. 

Johanna Schmitz und Max Schmitz werden dann jeweils als einzelne Teilnehmer, mit eigener Teilnehmer-ID angelegt und jeweils der Wohnung 1a zugeordnet, mit jeweils 75 MEA. (Wichtig! Die MEAs werden nicht halbiert oder nur einem Eigentümer übertragen - diese Logik übernimmt die Software für Sie. Weiter unten mehr dazu.)

 

2. Alternative mit Abstrichen - wieder am Beispiel der Eheleute Schmitz

Die Eheleute werden als ein Teilnehmer angelegt. Also z.B. als Eheleute Schmitz oder als Johanna und Max Schmitz.

Nachteil bei dieser Variante - die Eigentümer erhalten gemeinsam nur einmal Ihre Zugangsdaten. Das heißt, beide Eigentümer können nur von einem Gerät aus teilnehmen und auch nur einmal abstimmen.

Wie werden Miteigentümer hinterlegt, angepasst oder importiert?

Wie Sie diese Daten verändern, hängt von der Art Ihres Imports ab. Entweder muss die Information bereits in Ihrem ERP oder Portal entsprechend hinterlegt werden oder im Excel/CSV Export manuell angepasst werden.

Sie pflegen Miteigentümer also an der gleichen Stelle, wo Sie auch alle anderen Daten für Ihren Vulcavo-Import pflegen.

Verfälschen Miteigentümer die Anwesenheit?

Nein. Wenn z.B. das Ehepaar Schmitz gemeinsam die Wohnung 1a besitzt, mit 75 MEA und beide einzeln angelegt wurden:
Erkennt die Software selber, dass es sich um Miteigentümer handelt und berücksichtigt das Paar entsprechend in Summe mit 75 MEA.
Wenn nur Frau Schmitz erscheint - zählt diese als 75 MEA.
Wenn nur Herr Schmitz erscheint - zählt dieser als 75 MEA.
Erscheinen beide - zählen diese zusammen auch nur 75 MEA in Summe.

Gleiches gilt natürlich auch bei einer Auflistung nach Köpfen oder Einheiten.

Werden Miteigentümer Stimmen mehrfach gezählt?

Nein. Wenn z.B. das Ehepaar Schmitz gemeinsam die Wohnung 1a besitzt, mit 75 MEA und beide einzeln angelegt wurden:

Erkennt die Software selber, dass es sich um Miteigentümer handelt. Die Logik in der Abstimmung ist dann wie folgt:

Stimmt eine Person von beiden JA und die andere nicht ab. Zählt die gemeinsame Stimme als JA - oder 75 MEA

Stimmen beide Personen gleich ab, also beide JA. Zählt die Stimme als eine JA Stimme aber trotzdem nur 75 MEA.

Stimmt eine Person JA und die andere NEIN wird bei den Teilnehmern angezeigt, dass es sich um eine ungültige Abstimmung handelt. Da keine gültige Stimme abgegeben wurde, wird die Stimme nicht berücksichtigt, bis die Miteigentümer sich geeinigt haben. Genauso verhält es sich bei allen möglichen Kombinationen JA-NEIN, JA-Enthaltung, Nein-Enthaltung.

Klicken Miteigentümer aktiv etwas Unterschiedliches an, wird die Stimme als ungültig angezeigt.

Gleiches gilt natürlich auch für die Abstimmung nach Einheiten oder Köpfen.